Partnerschaft mit Triwala

Legionellenprüfung

In der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird vorgeschrieben, dass Anlagen zur Trinkwassererwärmung mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Liter und/oder einem Leitungssystem mit mehr als drei Liter Inhalt (Großanlagen) regelmäßig auf Legionellen untersucht werden müssen. Die Untersuchungspflicht besteht für Warmwasser-Installationen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (z.B. durch angeschlossene Duschen), außer bei Ein- und Zweifamilienhäusern und ausschließlich vom Eigentümer selbst genutzten Gebäuden.

Leistungsangebot von TRIWALA

TRIWALA bietet Ihnen die komplette Bandbreite der Probenahme für alle Untersuchungen auf die mikrobiologischen und physikalisch-chemischen Parameter sowie die Meldung der Ergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt (gesetzliche Anforderung). Im Hinblick auf die Trinkwasseruntersuchung können wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen anbieten:

  • Bestandsaufnahme der Trinkwasseranalage
  • Terminierung der Probenahme mit den Mietern
  • Probenahme durch zertifizierte Probenehmer nach DIN ISO 19458
  • Laboranalyse auf Legionella spp. nach DIN ISO 11731 inkl. elektronischem Befundbericht
  • Hausaushang zur Nutzerinformation
  • Meldung der Untersuchungsergebnisse an das zuständige Gesundheitsamt

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