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Energieausweis

Die Energieeffizienz eines Wohngebäudes oder einer gewerblich genutzten Immobilie wird durch einen Energieausweis dokumentiert. Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht eine Pflicht zur Erstellung dieses Energiepasses für alle Häuser oder Wohnungen, die verkauft oder vermietet werden sollen. Ausnahmen gelten nur für Häuser, die unter Denkmalschutz stehen.  

Das steht im Energieausweis

Ein Energieausweis ist ein Dokument, welches Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes beinhaltet. Dabei bezieht dieser sich immer auf das gesamte Gebäude und nicht auf einzelne Wohnungen oder Einheiten. Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetischen Eigenschaften des Hauses, wie etwa den Heizenergiebedarf, den Energieverbrauch oder die Energieeffizienzklasse. In dem Dokument finden Interessenten Angaben zum Gebäude, wie etwa:

  • Das Baujahr
  • Die Anzahl der Wohneinheiten
  • Die Anlagentechnik
  • Das Lüftungskonzept
  • Die Art des Ausweises (orientiert an Bedarf oder Verbrauch)
  • Den zu erwartenden oder vergangenen jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter

Zudem gibt es im Energieausweis eine Skala zur Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes. Die Skala reicht von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient). Insgesamt gibt es sieben Kategorien, die jeweils unterschiedliche Farben aufweisen, um die Bewertung auf einen Blick erkennbar zu machen.

Verschiedene Arten von Energieausweisen – der Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird von Sachverständigen, Architekten oder Energieberatern nach einer gründlichen Begehung des betreffenden Gebäudes und einer eingehenden Prüfung der Baupläne erstellt. Diese Experten verwenden die erhobenen Daten, um den theoretischen Energiebedarf der Immobilie zu berechnen. Dabei greifen sie auf standardisierte Werte für die Dämmung von Wänden und Dach, die Art der Fenster und die Heizungsanlage zurück. Nach Durchführung ihrer Checkliste können sie Angaben darüber machen, wie hoch die Energiekosten des Hauses bei einem durchschnittlichen Verbrauch ausfallen würden.

 

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird anhand der letzten drei Heizkostenabrechnungen erstellt und ist somit für Neubauten ungeeignet. Allerdings ist er für viele andere Immobilien gut geeignet, da er tatsächliche und nicht nur theoretische Zahlen aufweist. Messteam Nord bietet die Erstellung des Verbrauchsausweises an, sofern das Gebäude den Anforderungen der Energiesparverordnung von 1977 entspricht, der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde oder die Immobilie mindestens fünf Wohneinheiten hat. In Fällen, in denen keine dieser Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Bedarfsausweis zwingend erforderlich. Experten wie Sachverständige, Architekten oder Energieberater erstellen diesen nach einer gründlichen Begehung des betreffenden Gebäudes und der sorgfältigen Sichtung der Baupläne.

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