Antworten auf Ihre Fragen

FAQ

Ablesung

Eine Zwischenablesung kann gegebenenfalls von Ihnen selbst durchgeführt werden. Hierfür ist jedoch das Einverständnis des Eigentümers oder der Hausverwaltung erforderlich. Nach Absprache mit uns erhalten Sie eine Anleitung zur Durchführung der Ableseaktion. Bitte beachten Sie jedoch, dass Messteam Nord in diesen Fällen keine Garantie für die Genauigkeit der ermittelten Werte übernimmt. Heizkostenverteiler, die auf dem Verdunstungsprinzip basieren, müssen unbedingt von den Servicetechnikern des Messteam Nord abgelesen werden.

 

Als Mieter sind Sie verpflichtet, die Ablesung durch unseren Servicetechniker zu dulden. Falls Sie unserem Techniker den Zutritt verweigern, wird dies von ihm entsprechend dokumentiert und dem Eigentümer oder der Hausverwaltung mitgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, dass die Duldungspflicht ggfs. gerichtlich durchgesetzt wird.

Für schriftliche Anfragen bezüglich Ihrer Liegenschaft benötigen wir die Liegenschaftsnummer, den Namen, die Straße und die Lage der Wohnung (z.B. Erdgeschoss, linke obere Etage usw.), Ihre Telefonnummer sowie eine Kontaktmöglichkeit vor Ort. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage an info@messteam-nord.de.

 

Wir informieren unsere Kunden mindestens 14 Tage im Voraus über den Ablesetermin. Sollte es aus Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, nicht möglich sein, die Ablesung zu diesem Zeitpunkt durchzuführen, wird innerhalb von zwei Wochen ein zweiter kostenloser Ableseversuch unternommen, wobei wir die Kunden vorab darüber informieren. Sollte auch dieser Termin nicht wahrgenommen werden können, muss ein kostenpflichtiger dritter Termin vereinbart werden. Individuelle Einzeltermine sind aus Umwelt- und Kostengründen nicht möglich, da unsere Servicetechniker feste Routen planen.

 

Unsere elektronischen Heizkostenverteiler sind alle mit einer automatisch wechselnden Anzeigenschleife ausgestattet. Zunächst wird der aktuelle Wert für den jeweiligen Tag angezeigt. Anschließend werden der Wert für den Stichtag (Abrechnungszeitraum), das Datum des Stichtags sowie eine Prüfzahl und ein Segmenttest angezeigt. Um die Werte abzulesen, sind alle Informationen erforderlich. Heizkostenverteiler, die auf dem Verdunstungsprinzip basieren, müssen zwingend von den Servicetechnikern der Messteam Nord abgelesen werden. Weitere Details finden Sie in den Datenblättern.

 

Wenn ein Nutzerwechsel stattfindet, müssen die Heizkosten verbrauchsabhängig zwischen dem alten und dem neuen Mieter aufgeteilt werden. Aus diesem Grund benötigen wir – ähnlich wie die Stadtwerke bei Strom und Wasser – einen Zwischenstand bei Auszug des alten Mieters und bei Einzug des neuen Mieters.

Die Funkübertragung unserer Geräte ist aus Gründen der Sicherheit verschlüsselt und kann nur mit speziellen Zubehör und Lizenzen ausgelesen werden. Aus diesem Grund kann die Fernauslesung nur von Messteam Nord durchgeführt werden. Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit, die Ablesewerte auf dem Display der Geräte zu sehen.

 

Bei unseren Heizkostenverteilern entfällt die Notwendigkeit einer Zwischenablesung, da wir in der Lage sind, Monats- und Halbmonatswerte auszulesen.

Heizkostenverteiler zeigen keine physikalischen Werte an und können daher nur im Verhältnis zu den Brennstoffkosten interpretiert werden.

 

Zwischenablesungen oder Ablesungen außerhalb der jährlichen Sammelablesung werden als Individualtermine betrachtet und sind dementsprechend immer kostenpflichtig. Die Kosten für diese Dienstleistungen werden gemäß unserer aktuellen Preisliste dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Es kann vorkommen, dass Heizkörper verbaut oder unzugänglich sind, was zu Schwierigkeiten bei der Ablesung führen kann. Wenn aus diesen Gründen keine Ablesung möglich ist, wird der Verbrauch geschätzt. Der Ableser ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht berechtigt, Möbel, Verkleidungen oder andere Gegenstände zu entfernen, um auf den Heizkörper zugreifen zu können.

 

Abrechnung

In einem Gebäude mit zentraler Heizungsanlage können die folgenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden:

  • Verbrauchte Brennstoffe und ihre Lieferung
  • Betriebsstrom der Heizanlage
  • Kosten für Bedienung, Überwachung und Wartung der Heizanlage
  • Kosten für die regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit der Heizanlage einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft
  • Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
  • Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Kosten für die Anmietung oder andere Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
  • Kosten für die Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Berechnung und Aufteilung
  • Kosten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

Das bedeutet, dass die zusätzlichen Kosten der UVI (Umlegbare Verbrauchsunabhängige Kosten) auf die Mieter umgelegt werden können.

Für den Übergang des Vertragsverhältnisses ist es möglich, dass Messteam Nord Erfassungsgeräte vom Wettbewerb für einen Abrechnungszeitraum ablesen und abrechnen kann. Dabei ist jedoch die Voraussetzung, dass wir die Bewertungsfaktoren und die technische Dokumentation erhalten haben.

Die Abrechnung der Heizkosten muss gemäß der Heizkostenverordnung zwingend nach dem Verbrauchsprinzip erfolgen. Das bedeutet, dass der tatsächliche Verbrauch der Mieter für die Berechnung der Heizkosten herangezogen werden muss.

 

Der physikalische Wert der Wärmeenergie, die ein Heizkostenverteiler erfasst, kann nicht direkt gemessen werden. Stattdessen wird der erfasste Verbrauch ins Verhältnis zu den Brennstoffkosten gesetzt, um eine plausible Schätzung des Verbrauchs zu erhalten. Da die Brennstoffkosten stark schwanken können, beeinflussen sie auch die Berechnung des Verbrauchs, der auf dem Heizkostenverteiler angezeigt wird. Es ist daher wichtig, dass die Brennstoffkosten in der Heizkostenabrechnung transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

 

Bitte senden Sie uns eine schriftliche Mitteilung mit Angabe der Liegenschaftsnummer, des Namens und der Straße an info@messtean-nord.de. Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie bezüglich geeigneter Geräte beraten.

Um eine genaue Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass diese getrennt erfasst werden. Falls das Erhitzen des Warmwassers über die Heizungsanlage erfolgt, muss zur Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten ein Wärmezähler am Warmwasserspeicher installiert werden. Dadurch wird der tatsächliche Verbrauch für jede Verwendung klar erfasst und eine gerechte Verteilung der Kosten zwischen den Nutzern gewährleistet.

Allgemein

Bitte informieren Sie uns schriftlich über Änderungen an Ihrer Liegenschaft, einschließlich Liegenschaftsnummer, Name, Straße, Wohnungslage (Erdgeschoss, OG links usw.), Telefonnummer und Kontaktmöglichkeit vor Ort. Sie können uns Ihre Informationen per E-Mail an info@messteam-nord.de senden. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie bezüglich der geeigneten Geräte beraten.

Jeder Nutzer in einem Haus mit mindestens zwei Mietparteien hat gemäß der Heizkostenverordnung das Recht auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Diese kann entweder über Heizkostenverteiler an den Heizkörpern oder über eichpflichtige Wärmezähler in der Rohrleitung erfolgen. Bei Beyer IBIA bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung für Ihr Objekt an, um die passende Lösung für Sie zu finden. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Um ein verbindliches Angebot für Wasserzähler erstellen zu können, benötigen wir Informationen wie den Hersteller, das Fabrikat, den Typ und die Baulänge des Wasserzählers. Sie können uns gerne alte Kaufbelege oder Fotos zusenden, um uns bei der Ermittlung dieser Daten zu unterstützen. Wir freuen uns darauf, Ihnen ein aussagekräftiges Angebot unterbreiten zu können.

 

Unsere Empfehlung ist, dass die Demontage der Geräte durch unseren Kundendienst erfolgt. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Fachbetrieb wie z.B. ein örtlicher Sanitärfachbetrieb diese Aufgabe übernimmt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Re-Montage der Geräte ausschließlich durch unseren Kundendienst erfolgen darf.

 

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen schriftlich mit Liegenschaftsnummer, Name, Straße an info@messteam-nord.de. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Laut obergerichtlicher Rechtsprechung (BayObLG – Aktenzeichen Breg. 2 Z 157/87) ist es nicht zulässig, Heizkörper ersatzlos zu entfernen. Denn wenn Heizkörper entfernt werden, ändert sich das Gesamtvolumen des Heizsystems einer Liegenschaft und beeinflusst somit die Hydraulik der gesamten Heizungsanlage. Durch die veränderten Druckverhältnisse in den Leitungssystemen können zudem unerwünschte Störgeräusche entstehen.

 

Gemäß dem Mess- und Eichgesetz sind Wasser- und Wärmezähler eichpflichtige Messgeräte und müssen in einem Intervall von 5 Jahren bei Warm- und Wärmezählern und 6 Jahren bei Kaltwasserzählern ausgetauscht werden.

 

Die meisten Hersteller von Wasserzählern produzieren seit einigen Jahren Modelle mit einer Funkvorbereitung. Diese Zähler können von uns nachträglich mit einem Funkmodul ausgestattet werden, sodass sie in Zukunft aus der Ferne abgelesen werden können.

 

Bitte geben Sie uns Änderungen an Ihrer Liegenschaft schriftlich bekannt. Hierzu benötigen wir die Liegenschaftsnummer, den Namen der Liegenschaft sowie die Straße. Bitte senden Sie diese Informationen per E-Mail an info@messteam-nord.de. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie bezüglich der passenden Geräte beraten. Vielen Dank.

Bitte senden Sie uns schriftlich per E-Mail an info@messteam-nord.de alle Änderungen bezüglich Ihrer Liegenschaft mit Angabe der Liegenschaftsnummer, des Namens, der Straße, der Wohnungslage (z.B. Erdgeschoss, 1. Obergeschoss links) sowie Ihrer Telefonnummer und einer Kontaktmöglichkeit vor Ort. Wir werden uns daraufhin umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Rauchwarnmelder

Gemäß DIN 14676 und Landesbauordnung ist eine Mindestausstattung an Rauchwarnmeldern vorgeschrieben. Demnach sollten in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Rettungswegen (z.B. Flure) von Aufenthaltsräumen jeweils ein Rauchwarnmelder installiert werden. In der Regel werden Küchen und Badezimmer ausgenommen, da hier aufgrund der häufigen Schwadenbildung ein erhöhtes Risiko für Fehlalarme besteht. Es ist jedoch optimal, wenn alle Räume, einschließlich des Wohnzimmers, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Denn Rauch kann sich schnell im gesamten Gebäude ausbreiten und somit auch in Bereiche gelangen, in denen kein Rauchwarnmelder installiert ist.

 

Rauchwarnmelder sind ein wichtiger Bestandteil der Brandschutzmaßnahmen, da sie dazu beitragen, Leben zu retten. Tatsächlich sterben 95 % der Brandopfer nicht direkt durch die Flammen, sondern durch eine Rauchgasvergiftung. Insbesondere nachts, wenn der Geruchssinn der schlafenden Bewohner ebenfalls außer Kraft gesetzt ist, können Rauchwarnmelder frühzeitig Alarm schlagen und somit wertvolle Zeit für eine Evakuierung oder Feuerbekämpfung gewinnen.

 

Messteam Nord bietet auch eine Prüfung für Rauchwarnmelder an, die über eine 10-jährige Langzeitbatterie verfügen, vds-geprüft sind und keine speziellen Funktionen wie eine Brandmeldeanlage oder eine Funkauslesung aufweisen. Wenn Sie uns das Fabrikat und den Typ des Rauchwarnmelders mitteilen, beraten wir Sie gerne und führen die Prüfung durch.

Um Fehlalarme durch zum Beispiel zu scharfes Anbraten in der Pfanne zu vermeiden, bieten die Rauchwarnmelder von Messteam Nord eine praktische Funktion: Durch einen kurzen Tastendruck kann der Alarm für 10 Minuten stummgeschaltet werden. In dieser Zeit können Sie durch Stoßlüften dafür sorgen, dass der Rauch abzieht und der Alarm nicht erneut ausgelöst wird. Nach Ablauf der 10 Minuten werden die Sensoren des Rauchwarnmelders automatisch wieder aktiviert. So wird eine zuverlässige und zugleich flexible Alarmfunktion gewährleistet.

 

Die Rauchwarnmelder, die von Messteam Nord installiert werden, sind mit einer Lithiumbatterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgestattet. Eine Zwischenwartung der Batterie ist nicht erforderlich. Im Rahmen unserer Wartungsarbeiten überprüfen wir regelmäßig die Batteriespannung, tauschen bei Bedarf Geräte aus und informieren Sie, wenn die Laufzeit des Rauchwarnmelders dem Ende zuneigt. So können wir sicherstellen, dass die Rauchwarnmelder jederzeit zuverlässig funktionieren und Ihnen im Fall eines Brandes rechtzeitig Alarm geben.

 

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das dazu dient, Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz, Stammdaten und der anfallenden Energiekosten bzw. -menge zu vergleichen. Er ermöglicht anhand des Energiebedarfs und/oder -verbrauchs Rückschlüsse auf das zu erwartende Heizverhalten und dient damit Käufern und Mietern als Orientierungshilfe.

 

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der 10 Jahre muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, der den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes widerspiegelt.

 

Der fiktive Warmwasserzuschlag wird bei Heizungsanlagen, die auch für die Warmwasserversorgung genutzt werden, hinzugerechnet, um eine Vergleichbarkeit mit Anlagen herzustellen, die eine dezentrale Warmwasserbereitung haben (z.B. Durchlauferhitzer). Dieser Zuschlag wird zum Energieverbrauch der Heizung addiert und kann nach § 19 Absatz 2 Satz 2 der Energieeinsparverordnung mit einer Pauschale von 20 kWh pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche erfolgen.

 

Montage

Bitte senden Sie uns alle Änderungen zu Ihrer Liegenschaft schriftlich zu, einschließlich der Liegenschaftsnummer, des Namens, der Straße, der Wohnungslage (Erdgeschoss, OG links, etc.), der Telefonnummer und einer Kontaktmöglichkeit vor Ort an info@messteam-nord.de. Sobald wir Ihre Nachricht erhalten haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Die DIN EN 834/835 schreibt vor, dass bei Überschreiten einer bestimmten Heizkörperbaulänge und der sich dadurch ergebenden unterschiedlichen Wärmeverteilung zwei Heizkostenverteiler montiert werden müssen, um eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu ermöglichen. Auf diese Weise können Wärmeunterschiede genauer und fairer erfasst werden. Jeder der beiden Heizkostenverteiler wird mit einem halben Bewertungsfaktor bewertet. Die Verbrauchswerte beider Heizkostenverteiler werden addiert, um den Gesamtverbrauch des Heizkörpers zu ermitteln. Es werden bei zwei Heizkostenverteilern an einem Heizkörper keine doppelten Heizkosten berechnet, da jeder Heizkostenverteiler nur den halben Bewertungsfaktor erhält. Es ist auch normal, dass unterschiedlich hohe Verbrauchswerte angezeigt werden, da der Heizkörper auf der Seite des Zulaufs (die Seite, von der das warme Wasser in die Heizung strömt) in der Regel etwas wärmer ist als auf der Seite des Ablaufs

Wir informieren den Kunden mindestens 14 Tage im Voraus über den Ablesetermin. Wenn aus Gründen, die nicht von Messteam Nord zu verantworten sind, eine Ablesung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, wird innerhalb von zwei Wochen ein zweiter Ableseversuch mit vorheriger Ankündigung unternommen, der für den Kunden kostenlos ist. Wenn auch dieser Termin nicht eingehalten wird, muss ein kostenpflichtiger dritter Termin vereinbart werden. Individuelle Einzeltermine sind aus Umwelt- und Kostengründen nicht möglich, da unsere Servicetechniker feste Routen planen.

In der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jeden Jahres befinden wir uns in der Hauptablesezeit und in dieser Zeit werden die meisten unserer Liegenschaften abgelesen. Aufgrund dieser hohen Nachfrage haben wir keine freien Termine für Montagen außerhalb der Hauptablesungszeit. Eine Installation der Erfassungsgeräte während des Jahres hat jedoch keine Auswirkungen auf die Abrechnung, da sowohl die alten als auch die neuen Werte berücksichtigt werden.

 

Es kann vorkommen, dass Heizkörper aus verschiedenen Gründen verbaut oder unzugänglich sind, was die Ablesung des Verbrauchs erschwert oder unmöglich macht. In solchen Fällen muss der Verbrauch geschätzt werden. Der Ableser darf aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Möbel, Verbauungen oder andere Gegenstände entfernen, um Zugang zu den Heizkörpern zu erhalten.

 

Um eine verbrauchsabhängige Abrechnung gemäß der gesetzlichen Vorgaben zu erstellen, ist es als Vermieter notwendig, die Liegenschaft mit einheitlichen Erfassungsgeräten auszustatten. Sollte ein Mieter sich der Montage der Geräte verweigern, so hat der Vermieter die Möglichkeit, durch juristischen Beistand oder sogar gerichtlich die Montage durchzusetzen.